Check-up
Alle Kassenpatienten über 35 Jahren dürfen sich alle 3 Jahre einer Gesundheitsvorsorgeuntersuchung und einem Hautkrebsscreening unterziehen (in HzV weiterhin alle 2 Jahre).
Neben den Richtlinien der Krankenkassen können Sie nach Rücksprache mit uns zusätzliche sinnvolle Untersuchungen außerhalb des Gegenstandskatalogs (Ultraschallvorsorgeuntersuchungen zum Ausschluss von beginnenden ernsten Erkrankungen, erweiterte Laboruntersuchungen) erhalten. Sehen Sie hierfür unser Leistungsspektrum an.